Unsere Schulordnung
- Die Aufsichtspflicht der Lehrer*innen beginnt eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn.
- Das Verlassen des Schulareals während der Unterrichts- und Pausenzeit ist den Schüler*innen nicht gestattet.
- Im Schulhaus tragen die Schüler*innen Hausschuhe, die nach dem Unterrichtsschluss in der Garderobe zu verwahren sind
- Die Schüler*innen sollen sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Schule sowie die zu Verfügung gestellten Arbeitsmittel achtsam behandeln.
- Im Schulhaus darf nicht gelaufen werden. Die Kinder gehen gemeinsam mit der Lehrperson in den Hof, den Turnsaal, den Werkraum...
- Auf Mülltrennung wird geachtet.
- Fahrräder und Scooter dürfen nur mit Fahrradausweis oder in Begleitung Erwachsener benützt werden. Bei Beschädigung oder Verlust haften die Eltern.
- Nach dem Unterricht endet die Aufsichtspflicht der Lehrperonen.
- Krankmeldungen erfolgen über SchoolFox bis spätestens 7:30 Uhr.
- Schul- und Hausübungen liegen im Krankheitsfall nach Unterrichtsschluss in der Garderobe auf.