Unsere Schulordnung

  • Die Aufsichtspflicht der LehrerInnen alle SchülerInnen betreffend beginnt eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn.
  • Beim Läuten befinden sich alle SchülerInnen in den Klassen.
  • Das Verlassen des Schulbereichs während der Unterrichts- und Pausenzeit ist den SchülerInnen nicht gestattet.
  • Im Schulhaus tragen die SchülerInnen Hausschuhe, die nach dem Unterrichtsschluss in der Garderobe zu verwahren sind
  • Die SchülerInnen sollen sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Schule sowie die zu Verfügung gestellten Arbeitsmittel schonend behandeln. Auf Reinlichkeit ist zu achten.
  • Im Schulhaus darf nicht gelaufen werden. Die Kinder gehen in geschlossenen Gruppen in den Hof, den Turnsaal, den Werkraum...
  • Der Müll soll von den SchülerInnen in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.
  • Fahrräder und Scooter dürfen nur mit Fahrradausweis oder in Begleitung Erwachsener benützt werden. Bei Beschädigung oder Verlust derselben haften die Eltern.